Wie viel muss ein gutes Fahrrad kosten?

Qualität kostet Geld – das ist bei Fahrrädern nicht anders als bei anderen Produkten. Aber wie viel muss man in ein gutes Rad investieren? Was taugen die günstigen Fahrräder, die in Bau- und Supermärkten angeboten werden?

Die Angebote klingen oft verlockend: Trekkingräder für 250 Euro, Mountainbikes für 500 Euro, Elektroräder für 1.000 Euro. Die Preise in Fahrradfachgeschäften sind meist deutlich höher. Nicht jede:r kann sich das leisten.

ADFC empfiehlt Investition von 500 Euro

Dennoch empfiehlt der ADFC, in ein Fahrrad für regelmäßige Alltags-Nutzung mindestens 500 Euro zu investieren. Für sportlich genutzte Rennräder und Mountainbikes liegt diese Grenze bei etwa 800, für Elektrofahrräder bei 1.800 Euro. Der Grund: Erst dann ist in der Regel eine ausreichend gute Funktion und Dauerhaltbarkeit sichergestellt. Natürlich ist diese Preisempfehlung nur ein Anhaltspunkt. Auch unterhalb dieser Grenzen kann es gute Fahrräder geben, und teurere Modelle sind keine Garantie für gute Qualität.

Nicht zufriedenstellende Qualität

Fahrräder aus dem Niedrigpreissektor leiden häufig an mangelhafter Funktion einzelner Teile. Schon im Neuzustand können wackelige Ständer, unzuverlässige Dynamos oder unpräzise Schaltungen Ärger machen. Auf längere Sicht sorgt schneller Verschleiß zum Beispiel des Antriebs für frühzeitige Werkstattbesuche und hohe Folgekosten. Der günstige Kaufpreis kann sich so über die Zeit ins Gegenteil verkehren.

Was passieren kann, wenn ein billiges Fahrrad regelmäßig genutzt wird, hat der ADFC im Baumarkt-Experiment ausprobiert. Dafür wurde ein Trekkingrad für 239 Euro im Baumarkt gekauft und über ein Jahr gefahren.

Fehlender Service

Ein weiterer Nachteil in fachfremden Märkten: Es gibt keine fachgerechte Beratung,  denn dafür sind die Mitarbeiter:innen meist nicht ausgebildet. Ebenso sind nur selten Probefahrten möglich, da die Fahrräder in den Märkten häufig nicht fahrbereit sind und Probefahrten nicht vorgesehen.

Braucht man nach dem Kauf Beratung oder Reparaturservice, steht oft nur eine Telefonhotline zur Verfügung und die Abwicklung von Reparaturen ist aufwändig.

Besser Gebrauchträder oder Leasing

Wer 500 Euro oder mehr für ein Fahrrad nicht aufbringen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, sich nach Gebrauchträdern umzusehen. ADFC-Tipps zum Gebrauchtradkauf finden Sie hier.

Viele Geschäfte bieten zudem Ratenkauf an, sodass der Kaufbetrag nicht auf einmal gezahlt werden muss. Arbeitgeber:innen können ein Dienstradleasing anbieten, was finanzielle Vorteile bietet.

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Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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