ADFC Radfahrschule Hannover – Lernen ohne Angst
Sie haben nie Radfahren gelernt oder sind schon seit Jahren nicht mehr Rad gefahren? Sie wollen aufs Pedelec umsteigen oder fühlen sich unsicher im Verkehr? Dann haben wir die richtigen Kurse für Sie.
Der ADFC Region Hannover bietet seit vielen Jahren Kurse zum Radfahren lernen an. Im Mittelpunkt steht der individuelle Prozess des Einzelnen. Durch spielerische, angemessen dosierte und anspruchsvolle Übungen entwickeln die Teilnehmenden Vertrauen in Ihre Fähigkeiten und Fahrkünste. So sind sie in der Lage, sich vielfältig auf dem Rad zu bewegen.
Wir bieten Radfahr-Lernkurse für Anfänger*innen und Wiederaufsteiger*innen, Pedelec- und Verkehrskompetenz-Kurse an. Unsere Kurse werden von ausgebildeten Radfahrlehrer*innen geleitet.
Wir verfügen über zwei eigene Fahrzeugparks mit je 12 Rollern, 12 Klapprädern und 6 Fahrrädern, die in einem PKW-Anhänger untergebracht sind. Sie können also auch komplette Kurse bei uns buchen - wir kommen dann zu Ihnen.
In 7 Einzelvideos gibt der ADFC Region Hannover e.V. Tipps zu sicherer Infrastruktur, Verkehrsregeln und den ADFC-Leitlinien für sicheren Radverkehr. Sehen Sie hier
Anmeldung / Rückfragen:
Die Anmeldung kann
erfolgen.
1. Anmeldung / Rückfragen:
Die Anmeldung kann
erfolgen. Unsere Kontaktinformation und Öffnungszeiten finden Sie hier
2. Warteliste
Wenn alle angebotenen Kurstermine ausgebucht sind, können Sie sich auf die Warteliste setzen lassen. Wir planen dann neue Termine und Sie werden dann zu den nächsten Terminen rechtzeitig informiert. Regelmäßig bieten wir Termine im Frühjahr und Herbst an. Wenn die Warteliste sich füllt, planen wir aber auch zwischendurch immer wieder Kurse.
Sie möchten die ADFC-Tourguide-Zertifizierung machen. Termine finden Sie im Touren- und Terminportal des ADFC
Wir, der ADFC Region Hannover e.V., führen TourGuide-Ausbildungen meist einmal jährlich vor Ort in Hannover durch sowie auch alle 3 Jahre die Refresh-Kurse für TourGuides.
Bei Interesse sprechen Sie uns an.
Du bist ehrenamtlich für den ADFC aktiv und benötigst für Deine Tätigkeit Kurse, Auffrischungen etc.? Sprich uns an, wenn nachfolgend kein Thema für Dich dabei ist:
Schulung WebApp-Datenbank für Beauftragte nach Terminabsprache (Einzelschulung)
Einweisung Touren-Terminportal nach Terminabsprache (Gruppenschulung)
Einweisung ADFC-Website neu nach Terminabsprache (Gruppenschulung)
Einweisung ADFC-Login für Aktive nach Terminabsprache
Erste-Hilfe-Kurs für TourGuides, Radfahrlehrer*innen nach Bedarf
Refresh-Kurs für TourGuides wieder in 2025 (wir laden Berechtigte ein)
Ausbildung TourGuide wieder im April 2024 (Anmeldung jederzeit)
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.
Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?
Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:
- ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de
- ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de
Sie möchten persönlich vorbei kommen?
Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten
Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.
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Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.
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Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.
Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.