ADFC Stellungnahme: Umgestaltung des Platzes am Steintor

Der ADFC Stadt Hannover hat eine Stellungnahme zur Umgestaltung des Platzes am Steintor verfasst. Die Pläne sehen keinen geführten Radverkehr über den Platz vor, welcher für die Velorouten 11, 12 und 13 unverzichtbar sind.

Die Stellungnahme des ADFC Stadt Hannover zur Umgestaltung des Platzes am Steintor:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


wie bereits in vorherigen Stellungnahmen zu diesem Entwurf, teilen wir Ihnen in aller Kürze mit:

  1.  Eine Radverkehrsführung über den Steintor für die Velorouten 11, 12 und 13 aus der Langen Laube und vom Engelbosteler Damm / Klagesmarkt fehlt vollständig. Die in der Anlage “Radverkehrsbeziehungen” sichtbare Pfeile sind im öffentlichen Raum nicht erkennbar, es gibt weder einen Belagwechsel noch eine taktile Kante für Sehbehinderte, durch die ein Radweg erkennbar wäre, wenn es denn einen gäbe. Der Radverkehr wird “irgendwie” auf die Georgstraße in Richtung des City-Rad-Rings (Veloroute 01) geführt.
     
  2. Damit verfehlt dieser zum Sieger gekürte Entwurf die Vorgabe für den Wettbewerb ebenso wie den Ratsbeschluss zu den Velorouten: Diese sind an den City-Rad-Ring anzuschließen; es handelt sich um Haupt-Verkehrswege für Radfahrer*innen, auch solche, die die Innenstadt nur durchfahren und kein Fahrtziel dort haben. Ein “Anschluss” durch eine Fußgängerzone mit Springbrunnen, der bei Veranstaltungen auf dem Platz ersatzlos entfällt, ist nicht geeignet, die auf den gebündelten Routen zu erwartenden Radverkehrsmengen zu bewältigen.
     
  3. Auf diesen Missstand wurde über die Jahre in zahlreichen Beteiligungen wiederholt hingewiesen, nicht nur - aber auch - vom ADFC. Wie der unverändert vorgelegte Plan zeigt, werden die Einwände von der Verwaltung hartnäckig ignoriert. Wir halten es für unabdingbar, dass die Planung im politischen Prozess nun so korrigiert wird, dass sie den Radverkehrsbeschlüssen entspricht: Es bedarf einer durchgehenden, gekennzeichneten, erkennbaren und verständlichen Radverkehrsführung zwischen Georgstraße, Langer Laube und Goseriede, möglichst konfliktfrei mit dem Fußverkehr.

Entsprechende Änderungsanträge sind unabdingbar, um die Ansprüche an die Verkehrswende und eine menschengerechte Innenstadt nicht gleich beim ersten großen Umgestaltungsprojekt aufzugeben. Sollten entsprechende Änderungen nicht durchsetzbar sein, empfiehlt der ADFC den politischen Gremien, die Planung in Gänze abzulehnen. Der Entwurf mag städtebaulich attraktiv sein, er ist verkehrsplanerisch unbrauchbar.

Die Stellungnahme kann hier als PDF runtergeladen werden.

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Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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