Schutzstreifen in den Niederlanden © Ulrich Kalle -ADFC Bonn

Sicher Radfahren im Vorrangnetz?

Das Vorrangnetz Alltagsradverkehr folgt dem Leitsatz „Das Radfahren in der Region soll schneller, bequemer und sicherer werden.“

Wir wissen, dass sich die Menschen nur dann vom Auto aufs Rad umsteigen werden, wenn sie sich sicher fühlen. Laut Fahrradklimatest 2016 ist es „72 Prozent der Radfahrenden wichtig oder sehr wichtig, vom Autoverkehr getrennt zu sein“. Wir erleben, dass viele Menschen auf dem Gehweg fahren, auch wenn dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist (so er denn überhaupt für Radverkehr freigegeben ist).

Wie sieht es also beim Thema Sicherheit aus, genügt der Ausbau des Vorrangnetzes unseren Ansprüchen? In den Ortschaften ist 50 km/h die Regelgeschwindigkeit, nach den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sollte dann die Führung auf Radfahrstreifen erfolgen.

Aber eine Fahrbahngestaltung wie in den Niederlanden ist in Deutschland nicht erlaubt – bei uns müssen Mindestmaße für den Autoverkehr eingehalten werden, und die meisten Ortsdurchfahrten sind zu schmal. Radfahrstreifen sind nicht möglich, selbst Schutzstreifen können vielfach nur auf einer Seite der Fahrbahn angelegt werden.
Mit Querungshilfen, rot markierten Schutzstreifen sowie zusätzlichen Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn wird daher alles gemacht, was nach den geltenden Vorschriften in Deutschland möglich ist. Zusätzlich wurde in der ersten Zeit nach den Umbauten auf die veränderte Verkehrslage und geltende Regelungen hingewiesen (Schutzstreifen nicht befahren; Abstand zu Radfahrenden 1,50 Meter).

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Sicherheit für den Radverkehr ist, wie schnell die Autos fahren. Und das nicht nur objektiv (an dem Punkt, an dem ein Auto mit Tempo 30 zum Stehen kommt, hat ein Auto bei Tempo 50 noch eine Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern), sondern auch subjektiv. Je geringer die Differenz beim Tempo der Verkehrsteilnehmenden ist, desto sicherer fühle ich mich auf dem Rad.

Tempo 30 in Ortsdurchfahrten

Deshalb ist in diesem Zusammenhang ein anderes Projekt der Region unbedingt erwähnenswert: Tempo 30 an Durchgangsstraßen. Die Begrenzung auf Tempo 30 ist auf Durchfahrtsstraßen normalerweise nur sehr eingeschränkt möglich, zum Beispiel vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen. Seit April 2020 können aber bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen im Rahmen von Modelluntersuchungen angeordnet werden. Daher hat sich die Region Hannover zu diesem auf drei Jahre angelegten Innovationsprojekt entschlossen, bei dem Auswirkungen in Bezug auf Lärm, Verkehrssicherheit und Anteil des Radverkehrs untersucht werden sollen. Ziel ist, Empfehlungen und mögliche Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 zu erarbeiten. Für die Aufnahme in den Versuch ist ein Beschluss der politischen Gremien Voraussetzung. Geplant war, 40 Straßen in dieses Projekt aufzunehmen, 130 Straßen wurden von den Kommunen angemeldet. Das Interesse ist also riesengroß.

Inzwischen wurde bekannt, dass das Niedersächsische Verkehrsministerium das Projekt vorläufig gestoppt hat. Bis zum Abschluss einer „fachaufsichtlichen Prüfung“ dürfen die Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Wir halten das Projekt aus den oben angeführten Gründen für extrem wichtig und haben das auch in einer Pressemitteilung und einem Schreiben an Verkehrsminister Bernd Althusmann deutlich gemacht.

Annette Teuber

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Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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