Schutzstreifen in den Niederlanden © Ulrich Kalle -ADFC Bonn

Sicher Radfahren im Vorrangnetz?

Das Vorrangnetz Alltagsradverkehr folgt dem Leitsatz „Das Radfahren in der Region soll schneller, bequemer und sicherer werden.“

Wir wissen, dass sich die Menschen nur dann vom Auto aufs Rad umsteigen werden, wenn sie sich sicher fühlen. Laut Fahrradklimatest 2016 ist es „72 Prozent der Radfahrenden wichtig oder sehr wichtig, vom Autoverkehr getrennt zu sein“. Wir erleben, dass viele Menschen auf dem Gehweg fahren, auch wenn dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist (so er denn überhaupt für Radverkehr freigegeben ist).

Wie sieht es also beim Thema Sicherheit aus, genügt der Ausbau des Vorrangnetzes unseren Ansprüchen? In den Ortschaften ist 50 km/h die Regelgeschwindigkeit, nach den ADFC-Leitlinien für Radinfrastruktur sollte dann die Führung auf Radfahrstreifen erfolgen.

Aber eine Fahrbahngestaltung wie in den Niederlanden ist in Deutschland nicht erlaubt – bei uns müssen Mindestmaße für den Autoverkehr eingehalten werden, und die meisten Ortsdurchfahrten sind zu schmal. Radfahrstreifen sind nicht möglich, selbst Schutzstreifen können vielfach nur auf einer Seite der Fahrbahn angelegt werden.
Mit Querungshilfen, rot markierten Schutzstreifen sowie zusätzlichen Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn wird daher alles gemacht, was nach den geltenden Vorschriften in Deutschland möglich ist. Zusätzlich wurde in der ersten Zeit nach den Umbauten auf die veränderte Verkehrslage und geltende Regelungen hingewiesen (Schutzstreifen nicht befahren; Abstand zu Radfahrenden 1,50 Meter).

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Sicherheit für den Radverkehr ist, wie schnell die Autos fahren. Und das nicht nur objektiv (an dem Punkt, an dem ein Auto mit Tempo 30 zum Stehen kommt, hat ein Auto bei Tempo 50 noch eine Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern), sondern auch subjektiv. Je geringer die Differenz beim Tempo der Verkehrsteilnehmenden ist, desto sicherer fühle ich mich auf dem Rad.

Tempo 30 in Ortsdurchfahrten

Deshalb ist in diesem Zusammenhang ein anderes Projekt der Region unbedingt erwähnenswert: Tempo 30 an Durchgangsstraßen. Die Begrenzung auf Tempo 30 ist auf Durchfahrtsstraßen normalerweise nur sehr eingeschränkt möglich, zum Beispiel vor Kindergärten, Schulen oder Altenheimen. Seit April 2020 können aber bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen im Rahmen von Modelluntersuchungen angeordnet werden. Daher hat sich die Region Hannover zu diesem auf drei Jahre angelegten Innovationsprojekt entschlossen, bei dem Auswirkungen in Bezug auf Lärm, Verkehrssicherheit und Anteil des Radverkehrs untersucht werden sollen. Ziel ist, Empfehlungen und mögliche Kriterien für die Anordnung von Tempo 30 zu erarbeiten. Für die Aufnahme in den Versuch ist ein Beschluss der politischen Gremien Voraussetzung. Geplant war, 40 Straßen in dieses Projekt aufzunehmen, 130 Straßen wurden von den Kommunen angemeldet. Das Interesse ist also riesengroß.

Inzwischen wurde bekannt, dass das Niedersächsische Verkehrsministerium das Projekt vorläufig gestoppt hat. Bis zum Abschluss einer „fachaufsichtlichen Prüfung“ dürfen die Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Wir halten das Projekt aus den oben angeführten Gründen für extrem wichtig und haben das auch in einer Pressemitteilung und einem Schreiben an Verkehrsminister Bernd Althusmann deutlich gemacht.

Annette Teuber

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