ADFC Stellungnahme: Umsetzung der Fahrradstraßen in der Südstadt

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in der Stadt Hannover hat eine Stellungnahme zu der Umsetzung des Gerichtsurteils zu den Fahrradstraßen in der Südstadt verfasst.

Der ADFC begrüßt die Umsetzung des Gerichtsurteils zu den Fahrradstraßen durch die Verwaltung grundsätzlich. Da sich nun - wie stets zu erwarten - Parkplatzbeweiner zu Wort gemeldet haben, möchten wir folgendes anmerken:

  1. Die Stadt ist bereits einen schwer erträglichen Kompromiss zu Lasten des Radverkehrseingegangen: Selbstverständlich ist es machbar, in der Großen Barlinge einen Parkstreifen rauszunehmen und überzuteeren, um für die notwendigen Begegnungsflächen zu sorgen. Hier hat man sich gegen den Radverkehr und für die Parkplätze entschieden. Dabei sollte man wissen, dass die Barlinge vor wenigen Jahren ausdrücklich als Fahrradstraße mit einer auch zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrigen Straßenraumaufteilung entworfen wurde. Denn die Regelwerke, die dem Fahrradstraßenurteil zugrunde liegen, galten 2012 genauso. Diesen Zustand zu “heilen”, indem man das Fahrradstraßenschild abschraubt, ist eine klare Verschlechterung für den Radverkehr. Die Fußwegbreiten übersehen wir in dem Zusammenhang höflich.
     
  2. Man möge sich kurz ausmalen, all die Nachbarn, die heute mit dem Rad unterwegs sind, würden sich auch noch ein oder zwei Autos anschaffen und vor der Haustür parken wollen. Da nur wenige Menschen bereit sind, den Preis für einen Stellplatz in einer Stadtteiltiefgarage zu zahlen (denn sonst hätten wir längst private Investoren dafür), ist die einzige Möglichkeit zur Lösung des Parkproblems in den historisch dicht bebauten Stadtteilen: Weniger Autos. Dafür ist eine attraktives und regelkonformes Fahrradstraßennetz (ergänzt durch ein gutes Carsharing- und ÖPNV-Angebot) unverzichtbar.


Um die Nachteile durch die Aufhebung der Fahrradstraße in der Großen Barlinge auszugleichen, empfiehlt der ADFC, den Autoverkehr dort zu minimieren, indem zwei Stadtplätze (“Pocket-Parks”) mit durchlaufendem Radweg eingerichtet werden. Auf den gewonnenen Flächen
kann das Fahrradparken neu geordnet werden, so dass die schlimmsten Klemmstellen für Fußgänger entschärft werden können. Auch Freizeitangebote und Aufenthaltsqualität durch Bäume sind auf diesen Stadtplätzen gut vorstellbar.

Der ADFC schlägt unter Vermeidung von Sackgassen zwei Plätze vor und zeigt Gestaltungsbeispiele für einen Stadtplatz mit Fahrradparken. Die gesamte Stellungnahme mit Abbildungen kann hier runtergeladen werden.

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Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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