Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Region Hannover e. V.

E-Scooter zum Leihen in Berlin.

E-Scooter zum Leihen in Berlin. © ADFC

ADFC nimmt zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung Stellung

Das Bundesverkehrsministerium hat den Entwurf einer Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vorgelegt. Der ADFC nimmt Stellung dazu und bewertet die vorgesehenen Änderungen zwiespältig.

Im Entwurf zur Neufassung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrüßt der ADFC zwar die verpflichtende Ausrüstung von Elektrokleinstfahrzeugen mit Blinkern und die erhöhte Anforderungen an die Sicherheit der Batterien sowie die Verbesserung der Parkständer im Interesse der Verkehrssicherheit. Die nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern sieht der ADFC hingegen kritisch.

Elektrokleinstfahrzeuge leisten keinen wesentlichen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende, sondern ersetzen vor allem Wege, die ansonsten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt würden, und kannibalisieren damit den Umweltverbund. Hinzu kommt eine deutliche schlechtere CO2-Bilanz, insbesondere von gemieteten E-Tretrollern, so der ADFC und sieht Nachbesserungsbedarf, vor allem bei den folgenden geplanten neuen Vorschriften:

Mitbenutzung von Radverkehrsanlagen

Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) sind Kraftfahrzeuge. Der ADFC hatte ihnen bei ihrer Einführung die Mitnutzung der Radverkehrsinfrastruktur zugestanden und dafür aber einen entsprechenden Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur vorausgesetzt. Doch diese hat schon mit der Zunahme des Radverkehrs nicht Schritt gehalten. Die hinzugekommenen Elektrokleinstfahrzeuge haben daher den Überholdruck auf Radverkehrsanlagen zusätzlich verstärkt.

Keine Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern auf Gehwegen

Bisher konnten Gehwege und Fußgängerzonen mit einem eigenen Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden. Das wurde nur selten genutzt. Das Zusatzzeichen soll abgeschafft werden. In Zukunft soll stattdessen die Beschilderung „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge gelten. Diese nahezu vollständige Gleichstellung von E-Tretrollern und Fahrrädern lehnt der ADFC ab. Für die Freigabe einzelner Gehwege muss im Interesse der Sicherheit des Fußverkehrs weiter das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ verwendet werden.

Auch die vorgesehene Ausnahme für Elektrokleinstfahrzeuge vom gesetzlichen Überholabstand (1,50 m) lehnt der ADFC ab. Sie kann den falschen Eindruck fördern, beim Überholen von Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden sei kein Mindestabstand erforderlich.

Parken auf Gehwegen

Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen sollte aus Sicht des ADFC nicht liberalisiert werden. Zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs sollten Elektrokleinstfahrzeuge wie andere Kfz am Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden.

Bußgeldkatalog

Die geplante Erhöhung des Verwarnungsgeldes für die verbotene Personenbeförderung mit Elektrokleinstfahrzeugen auf 25 Euro ist zu begrüßen.

Gefährdungshaftung

Verbesserungsbedarf sieht der ADFC bei der Gefährdungs- und Halterhaftung für Kraftfahrzeuge. Zur Absicherung von Radfahrenden und Zu-Fuß-Gehenden gegen Unfallfolgen ist die Haftung des § 7 Straßenverkehrsgesetz auf Elektrokleinstfahrzeuge bis 20 km/h auszudehnen.

Zur vollständigen Stellungnahme des ADFC

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Logo in Form eines Fahrradreifens mit Schriftzug adfc Region Hannover

ADFC-Leserbrief

zum HAZ-Artikel "Aus für Fahrradstraßen: Keine Politik für mobile Menschen" vom 22.12.23

Fahrradampel

Einladende Radverkehrsnetze

Einladende Radverkehrsnetze - Begleitbroschüre zum Sonderprogramm "Stadt und Land"

Diese Broschüre sollte jede*r…

Logo des ADFC Region Hannover e.V. - gezeichnetes Laufrad in blau/orange mit Nabenpunkt in blau, Text: adfc Region Hannover in blau

Statement zu neuen Routenvorschlägen Hemmingen/Pattensen

Offener Brief an die Fraktionsvorsitzenden und die Verwaltungen der Städte Hemmingen und Pattensen, sowie an die Region.

Winterdienst

Winterdienst

Winterdienst in Stadt und Region Hannover

Pressemitteilung: Planungsstopp für den Südschnellweg

Bündnis gegen den Ausbau des Südschnellwegs begrüßt die klare Positionierung seitens des Regionspräsidenten Steffen…

Fahrradstraße

Neues Straßenverkehrsrecht

Der ADFC hat jahrelang auf eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)…

Isabella Breeck und Rüdiger Henze, ADFC Niedersachsen

Wir sehen nichts

In einem Interview mit dem Rundblick Niedersachsen fordert der ADFC Niedersachsen mehr Engagement für den Radverkehr

E-Klima 2022

Neue Möglichkeiten für die Mobilität vor Ort dank E-Klima 2022 Regelwerk der FGSV

Logo mit Schriftzug des ADFC Region Hannover

Leserbrief

Leserbrief vom ADFC-Vorstand zum HAZ-Artikel vom 26.10.2023

https://hannover-region.adfc.de/artikel/adfc-nimmt-zur-neufassung-der-elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-stellung-5

Bleiben Sie in Kontakt