Geschützter Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße.

Geschützter Radfahrstreifen auf der Berliner Invalidenstraße. © Philipp Böhme/Qimby

ADFC-Umfrage zu Sonderprogramm „Stadt und Land“

Ein Jahr nach dem Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“ wollte der ADFC wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht und hat dazu eine Umfrage bei den Verkehrsministerien der Bundesländer gestartet. Hier sind die Ergebnisse.

Der Bund stellt mit dem Klimapaket Fahrrad im Zeitraum 2020 bis 2023 erstmals Mittel in großem Umfang für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur bereit. Ob diese Mittel von den Kommunen abgerufen und für welche Maßnahmen sie eingesetzt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie die Bundesländer ihre Kommunen beim flächenhaften Ausrollen von sicheren Radwegenetzen und Fahrradabstellanlagen unterstützen.

Ein Jahr nach dem Start des Sonderprogramms „Stadt und Land“ wollte der ADFC wissen, wie es mit der Umsetzung vor Ort aussieht und hat dazu eine Umfrage bei den Verkehrsminister:innen der Bundesländer gestartet.

Unterschiede in den Bundesländern

Die Ergebnisse zeigen, dass es einen großen Nachholbedarf bei der Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur durch den Bund. Innerhalb des ersten Jahres wurden bereits rund 70 Prozent des gesamten vierjährigen Förderetats beantragt.

So sind in Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Hamburg bereits alle Mittel gebunden. Dort füllen sich die Wartelisten mit Projekten, die wegen fehlender Mittel nicht begonnen werden können.

Währenddessen haben andere Länder wie Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz Schwierigkeiten, die Mittel abzurufen. 13 der 16 Bundesländer sind jedoch optimistisch, dass sie die Fördermittel bis 2023 vollständig ausschöpfen werden.

Erfolgsfaktoren: Personal und Kommunikation

Die Ergebnisse geben auch Aufschluss darüber, welche Faktoren zum Erfolg des Programms beitragen. So zeigt sich, dass Länder, in denen die Verwaltungen personell gut aufgestellt und strukturiert sind, im Durchschnitt einen höheren Bedarf an Fördermitteln haben. Länder mit großen personellen Engpässen fällt es hingegen schwer, verfügbare Mittel zu beantragen beziehungsweise Projekte zu planen und umzusetzen.

Auch die Kommunikation ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Besonders engagierte Länder informierten ihre Kommunen bereits Ende 2020 über das Sonderprogramm – bevor es überhaupt begonnen hatte. Einige stellten auch besonders niedrigschwellige Angebote wie Informationsveranstaltungen, Rundschreiben, FAQs oder Ansprechpersonen für eine Beratung bereit.

So bewertet der ADFC das Programm

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ ist 2021 furios gestartet. Die Fördermittel des Bundes haben die Radverkehrsförderung auf ein neues Niveau gehoben. Ein Jahr nach Beginn des Programms zeigt sich aber, dass die Mittel bei Weitem nicht ausreichen, und die Laufzeit des Programms, angesichts des immensen Nachholbedarfs bei der Radverkehrsinfrastruktur, viel zu kurz ist.

Der gerade erst begonnene, flächendeckende Ausbau der Radwegenetze kann nur zu einer echten Erfolgsgeschichte werden, wenn über das Jahr 2023 hinaus Planungssicherheit und verlässliche Finanzierungsgrundlagen geschaffen werden. Die Weiterfinanzierung des Klimaschutzpaketes Fahrrad bis 2030 ist dafür essenziell. Hier besteht aktuell dringender Handlungsbedarf durch den Bund.

Für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur sind laut Nationalem Radverkehrsplan jährlich 30 Euro pro Einwohner:in erforderlich. Davon muss der Bund mindestens ein Drittel übernehmen, um Länder und Kommunen bei der Einrichtung und dem Erhalt lückenloser Radwegenetze umfassend zu unterstützen.

Die Umfrageergebnisse zur Umsetzung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ verdeutlichen, dass für die Verkehrswende und eine nachhaltige Stadtentwicklung nicht nur lückenlose Radverkehrsnetze wichtig sind, sondern auch eine langfristige, über den Radverkehr hinausgehende Vision für die Mobilität.

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Logo in Form eines Fahrradreifens mit Schriftzug adfc Region Hannover

ADFC-Leserbrief

zum HAZ-Artikel "Aus für Fahrradstraßen: Keine Politik für mobile Menschen" vom 22.12.23

https://hannover-region.adfc.de/artikel/adfc-umfrage-zu-sonderprogramm-stadt-und-land-5-1

Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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