Immer weniger Geld für den Radverkehr - ADFC fordert "Fahrradmilliarde".

Immer weniger Geld für den Radverkehr - ADFC fordert "Fahrradmilliarde". © ADFC

Haushaltsdebatte im Bundestag: ADFC fordert „Fahrradmilliarde“

Der Fahrradclub ADFC kritisiert die Kürzung der Radverkehrs-Mittel im Bundeshaushalt und fordert die notwendige "Fahrradmilliarde" zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans.

Morgen stellt Bundesverkehrsminister Wissing seinen Haushaltsentwurf für 2024 im Bundestag vor. Die Mittel zum Ausbau des Radverkehrs wurden darin drastisch gekürzt. Der Fahrradclub ADFC ist bestürzt und erinnert die Abgeordneten an das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den Nationalen Radverkehrsplan umzusetzen und Deutschland zum Fahrradland zu machen. Dafür ist laut Verkehrsministerkonferenz eine jährliche Bundesförderung in Höhe von einer Milliarde Euro („Fahrradmilliarde“) notwendig. Minister Wissing sieht weniger als die Hälfte für das Fahrrad vor.

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters sagt: „Das erlahmende Engagement der Bundesregierung bei der Förderung des Radverkehrs ist ein echter Hammer. Die Ampel erreicht die Klimaziele im Verkehr nicht – und halbiert gleichzeitig die Mittel für das klimafreundlichste Verkehrsmittel von allen? Liebe Abgeordnete des deutschen Bundestages, lassen Sie die falschen Prioritäten im Verkehrshaushalt nicht durchgehen – und kämpfen Sie für die notwendige Fahrradmilliarde. Anders wird Deutschland niemals zum vielgepriesenen Fahrradland, in dem die Menschen gern und ohne Angstschweiß mit dem Rad zum nächsten Bahnhof oder direkt zum Ziel fahren.“  

Förderung für Radwege in Ländern und Kommunen halbiert 

Eine Milliarde Euro sind laut Verkehrsministerkonferenz der Länder jährlich für den notwendigen Ausbau der Radwegenetze als Kofinanzierung vom Bund erforderlich. Im Haushaltsentwurf für 2024 sind aber nur rund 400 Millionen Euro dafür vorgesehen, das ist gegenüber 2022 (750 Millionen Euro) fast eine Halbierung der Mittel. Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen sind die Finanzhilfen zur Unterstützung des Radverkehrs in Ländern und Kommunen.

Hinweise an Redaktionen: Die Angaben zum Bundeshaushalt beziehen sich auf die Titelgruppe 09 im Einzelplan 12 (Unterstützung des Radverkehrs in Ländern und Kommunen), auf Titel 746 22-722 (Bau und Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen), Titel 780 04-731 (Aus- und Neubau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen) sowie auf Titel 891 04-332 (Mittel aus dem Klima-und Transformationsfonds für das Programm "Fahrradparken an Bahnhöfen"). Unser Hintergrundpapier „Was kostet das Fahrradland 2030?“ finden Sie in unserem Expertenbereich. Die Ergebnisse unseres kürzlich vorgestellten „Ampel-Checks – Zwischenzeugnis für die Verkehrspolitik“ gibt es auf www.adfc.de/ampel-check. Themenfotos zu dieser Pressemitteilung finden Sie im blauen Medienkasten.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Grafik ADFC und Fahrradwirtschaft fordern die "Fahrradmilliarde"

ADFC fordert die "Fahrradmilliarde" zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters

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https://hannover-region.adfc.de/pressemitteilung/haushaltsdebatte-im-bundestag-adfc-fordert-fahrradmilliarde

Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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