Novelle des Bundeswaldgesetz
Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) soll Anfang 2025 novelliert werden. Dadurch kann die Bewegungsfreiheit im Wald erheblich eingeschränkt werden - auch für Fahrradtouren.
«Rechtsexperten und Verbände befürchten das Ende des Radfahrens und Mountainbikens, wie wir es kennen, wenn der aktuelle Entwurf nicht an entscheidenden Punkten verändert wird», sagt Burkhard Stork, Geschäftsführer des Verbands ZIV – Die Fahrradindustrie
Mehr dazu auf der Seite des ZIV
Fakten/Hintergründe zum Fahrradfahren in der Natur ebenfalls auf der Seite des ZIV
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