Neues Ministeriums-Rundschreiben stärkt Schulstraßen in Niedersachsen
Das niedersächsische Verkehrsministerium hat Mitte April 2025 ein neues Rundschreiben veröffentlicht, das die Einrichtung von Schulstraßen per Teileinziehung rechtssicher ermöglicht – ein wichtiger Schritt für sichere Schulwege ohne Elterntaxi-Chaos.
Sichere Schulwege ohne Elterntaxi-Chaos – Schulstraßen in Niedersachsen einrichten
Immer mehr Eltern bringen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis zur Schultür – aus Sorge um deren Sicherheit, aber mit unerwünschten Folgen: Tägliches Verkehrschaos, gefährliche Situationen durch Wendemanöver, Hupkonzerte und zugeparkte Straßen, vor allem vor Grundschulen. Die Lösung: sogenannte Schulstraßen.
Was sind Schulstraßen?
Schulstraßen sind zeitlich begrenzte autofreie Zonen vor Schulen, die den Hol- und Bringverkehr sicherer machen. Kinder sollen ohne Blechlawinen und Gefahren durch den Autoverkehr ihren Schulweg zurücklegen können. Die Idee ist einfach: Zu bestimmten Zeiten – etwa morgens vor Schulbeginn – wird der Kfz-Verkehr ausgesperrt, sodass die Straße als sichere Fußgängerzone genutzt werden kann.
Wie geht das rechtssicher in Niedersachsen?
In Niedersachsen empfiehlt sich zur Einrichtung einer Schulstraße die Teileinziehung nach §8 NStrG (Niedersächsisches Straßengesetz). Dabei wird eine Straße teilweise und zeitlich begrenzt von der öffentlichen Nutzung ausgeschlossen – in diesem Fall für den Autoverkehr zu den Stoßzeiten. Diese Regelung gilt als rechtlich stabiler als einfache Verkehrsschilder, weil sie auf „überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls“ gestützt ist. Eine konkrete Gefahrenlage muss nicht nachgewiesen werden. Wichtig: Das gilt nur für Gemeindestraßen, nicht für klassifizierte Straßen wie Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen.
Und was ist mit Verkehrszeichen?
Ein reines Verkehrsverbot durch Schilder (z. B. „Einfahrt verboten“) ist rechtlich weniger sicher. Dafür müsste eine „qualifizierte Gefahrenlage“ vorliegen – und das morgendliche Elterntaxi-Chaos reicht in der Regel nicht aus, um das juristisch zu belegen. Zudem können solche Anordnungen auch Jahre später noch angefochten werden, wenn die rechtliche Grundlage nicht sauber ist.
Weitere Maßnahmen für sichere Schulwege
- Tempo 30: Dank der Novelle der StVO kann vor Schulen und auf häufig genutzten Schulwegen einfacher Tempo 30 angeordnet werden – insbesondere in Wohngebieten oder Fahrradstraßen.
- Bring- und Holzonen: Elternhaltestellen in einigem Abstand zur Schule, damit die Kinder den Rest des Weges zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegen können.
- Versenkbare Poller oder Schranken: Technische Barrieren sorgen dafür, dass Autos während der Schulzeit draußen bleiben, Kinder aber ungehindert durchkommen.
Verkehrslenkung und bauliche Maßnahmen: Sperrpfosten, Gehwegverbreiterungen, bessere Querungsmöglichkeiten.
Fazit
Die Schulstraße ist ein effektives und rechtssicheres Mittel, um Kinder im Straßenverkehr zu schützen – und gleichzeitig das tägliche Verkehrschaos vor Schulen zu entschärfen. Der ADFC Niedersachsen begrüßt die neue Klarstellung durch das niedersächsische Ministerium und unterstützt Kommunen bei der Umsetzung. Denn sichere Wege zu Fuß und mit dem Rad bedeuten auch: mehr Bewegung, weniger Stress – und ein selbstständigerer Start in den Schultag.