ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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Nachgefragt bei: Ann-Kathrin Schneider zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Der ADFC hat ein Bündnis ins Leben gerufen, um den Druck auf die Politik zu erhöhen, das autofixierte Straßenverkehrsgesetz zu reformieren. Die ADFC-Bundesgeschäftsführerin äußert sich zu den Hintergründen.

Der ADFC macht mit dem Bündnis bei der Reform des StVG mächtig Druck und gibt einen straffen Zeitplan vor. Warum gerade jetzt?

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes treibt der ADFC schon seit 2019 voran und hat es geschafft, dass sie im Koalitionsvertrag verankert ist. Durch den Krieg in der Ukraine verändert sich vieles: Menschen überdenken ihr Mobilitätsverhalten, wollen Sprit und Gas sparen, befürworten Tempolimits und autofreie Sonntage. Einen Großteil aller Autofahrten auf kurzen Distanzen könnten wir auf das Fahrrad verlagern. Es gibt mehr als 130 Städte, die flächendeckend Tempo 30 einführen wollen. Kommunen und Länder rufen die Förderprogramme des Bundes ab, um den Radverkehr attraktiver zu gestalten. Doch aller Veränderungswillen wird durch das Straßenverkehrsgesetz ausgebremst.

Was muss am Straßenverkehrsgesetz geändert werden?

Zügig mit dem Auto voranzukommen, ist im aktuellen Straßenverkehrsgesetz wichtiger als der Schutz von Menschen und ihrer Gesundheit oder der Klimaschutz. Das StVG dient alleine der „Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs“. Vorbeugende Maßnahmen, etwa damit Unfälle gar nicht erst passieren, oder um Menschen vor Lärm und Abgasen zu schützen, sind nur sehr eingeschränkt erlaubt. Das verdeutlicht ein Beispiel: Der Bau eines geschützten Radfahrstreifens in Düsseldorf ist vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen gescheitert. Das Anliegen, Radfahrende vor parkenden Lkw am Fahrbahnrand zu schützen und die Situation für Rad fahrende Kinder zu verbessern, reichte nicht aus. Dem Gericht fehlte dafür eine Rechtsgrundlage und es vermisste für die rechtmäßige Anordnung eines Radfahrstreifens Verkehrszählungen und Unfallstatistiken.

Es muss erst Unfälle geben, bevor etwas unternommen werden kann?

Es ist rechtlich nicht zulässig, einen Radfahrstreifen alleine deshalb einzurichten, weil er eine Lücke im Radverkehrsnetz schließt oder weil er den Radverkehr fördert. Die Krux: Auf schlechten Radwegen sind meist nur wenige Radfahrende unterwegs, die Verkehrszählungen belegen daher kaum einen Bedarf, und es ändert sich nichts. Auch der Verweis auf Unfallstatistiken zeigt: Bevor ein durchgehender Radweg genehmigt wird, müssen erst Radfahrende bei Unfällen verletzt werden. Regelungen, die moderne Mobilität und Klimaschutz fördern sollen – etwa durch sichere, durchgehende Radwege oder Fahrradstraßen – sind auf Grundlage des geltenden Straßenverkehrsgesetzes nur schwer möglich.

Wenn das Straßenverkehrsgesetz keine Förderung des Radverkehrs erlaubt, warum kann es die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Autoverkehrs zum Ziel haben?

Das lässt sich nur durch seine Geschichte als Kraftfahrzeuggesetz begründen. Das StVG hat zwar den Anspruch, verkehrspolitisch neutral zu sein, faktisch privilegiert es den Autoverkehr und verhindert so die Verkehrswende. Deshalb ist es höchste Zeit für ein echtes Straßenverkehrsgesetz. Es geht uns nicht darum, das Auto abzuschaffen, aber wir wollen die Privilegien des Autos in der Gesetzgebung abschaffen. Unser Ziel ist ein Straßenverkehrsgesetz, das klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel priorisiert. Künftig muss es Kommunen viel leichter möglich sein, Fahrradstraßen einzurichten. Der vorhandene Platz muss gerecht und im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes verteilt werden können.
Vor allem aber wollen wir ein Gesetz, das immer und überall den Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer in den Fokus stellt. Deshalb will der ADFC die Vision Zero im StVG verankern: Unser Leben und unsere körperliche Unversehrtheit sind das Kostbarste, was wir haben. Wer zu Fuß geht oder das Fahrrad nutzt, muss sich sicher fühlen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, damit die Verkehrswende gelingen kann.

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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Häufige Fragen an den ADFC

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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