Moderne Mobilität wagen

Der ADFC empfiehlt der Bundesregierung 2022 zentrale Maßnahmen im Verkehrssektor zu ergreifen, um unser Verkehrssystem zukunftsfähig zu machen und um den Menschen ein nachhaltiges und sicheres Mobilitätsverhalten zu ermöglichen.

Um unser Verkehrssystem zukunftsfähig zu machen und um Menschen ein nachhaltiges und sicheres Mobilitätsverhalten zu ermöglichen, müssen klima- und umweltfreundliche Verkehrsmittel Priorität erhalten.

Denn: Mobil zu sein, muss für alle Menschen gleichberechtigt möglich sein, unabhängig von Einkommen, körperlichen Einschränkungen, Alter und Geschlecht.

Schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer*innen wie Kinder, ältere Menschen, Fußgänger*innen und Radfahrer*innen brauchen Bedingungen auf der Straße, die ihnen eine sichere und komfortable Mobilität, auch im Sinne der Daseinsvorsorge, ermöglichen.

Fahrradland Deutschland: Die Vision des ADFC

Wenn wir den Menschen eine moderne Mobilität ermöglichen, werden unsere Städte sauberer, sicherer und schöner. Es wird weniger Staus und Lärm geben. Auf dem Land wird es immer mehr Möglichkeiten geben, auf Radschnellwegen und sicheren Radverkehrsanlagen zur Arbeit oder zur Schule zu kommen.

Elektrisch angetriebene Fahrräder und Lastenräder ermöglichen es uns, auch Lasten klimafreundlich und platzsparend zu transportieren sowie für immer längere Strecken vom Auto aufs Fahrrad umzusteigen. Immer mehr von uns werden sich jeden Morgen aufs Neue für das Fahrrad entscheiden, um zur Arbeit oder zur Schule zu kommen.

Wir werden das Fahrrad am Bahnhof sicher abstellen können oder mit in den Zug oder die S-Bahn nehmen. Wir werden uns fürs Fahrrad entscheiden, weil es ein günstiges Verkehrsmittel ist, weil man keinen Parkplatz suchen muss, da in den Straßen sichere Fahrradabstellanlagen Standard sind. Mit dem Fahrrad stehen wir nicht im Stau, sondern fahren zügig von A nach B, zudem fühlen wir uns gesund und fit, und haben Spaß am Radfahren, weil die Infrastruktur passt.

Das ist die Vision des ADFC vom Fahrradland – von der Verkehrswende mit dem Fahrrad im Mittelpunkt. Es ist ein Zukunftsprojekt, das uns allen zugutekommt.

Der Koalitionsvertrag ist jedoch weit davon entfernt, eine Blaupause für dieses Fortschrittsprojekt zu sein, so der ADFC. Im Mobilitätssteil des Koalitionsvertrages fehlt nicht nur der Begriff der Verkehrswende, sondern auch ein Großteil der dringend erforderlichen Maßnahmen, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, sowie die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in den Kommunen zu verbessern.

Dem Fahrrad als klima- und umweltfreundliches, kostengünstiges, sauberes und sicheres Verkehrsmittel wird mit einem vagen Vierzeiler nahezu keine Bedeutung beigemessen, dabei ist das Fahrrad für die Umsetzung einer modernen Mobilitätspolitik unverzichtbar.

Der Gesetzgeber muss die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Modernisieren und Weiterentwickeln des Verkehrssystems zu Gunsten aller Verkehrsteilnehmer*innen schaffen, insbesondere des Umweltverbundes. Er muss die Finanzierung sicherstellen, die Modernisierung der Infrastruktur ermöglichen und dafür Sorge tragen, dass niemand im Straßenverkehr zu Tode kommen kann oder schwer verletzt wird.

Der Verkehr der Zukunft, der Transport von Personen und Lasten, muss günstig, klimafreundlich, effizient, platzsparend, sauber und sicher sein.

Der Koalitionsvertrag reicht bei Weitem nicht aus, um diese Fortschritte innerhalb der nächsten Legislaturperiode sicherzustellen. Jedoch bietet der Vertrag zwei entscheidende Hebel, um den Fortschritt auf die Straße und zu den Menschen zu bringen. 

1. Reform des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung

Der Koalitionsvertrag hält fest, dass künftig Ziele des Umwelt-und Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung im Straßenverkehrsrecht berücksichtigt werden müssen. Dafür müssen das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die StVO reformiert werden.

Diese Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes an den genannten übergeordneten Zielen bedeutet eine Abkehr von der seit Jahrzehnten bestehenden einseitigen Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs („Sicherheit und Leichtigkeit“). Sie ist ein zentraler Hebel für die Verkehrswende, insbesondere in den Kommunen und bezüglich der dringend notwendigen Emissionsreduktion.

Darüber hinaus muss auch das Konzept der „Vision Zero“, also eines Verkehrssystems ohne Tote und Schwerverletzte, Eingang in das Straßenverkehrsgesetz finden. Zumal das Konzept der „Vision Zero“ bereits in der jüngst geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) verankert worden ist.

Der ADFC hat daher erwartet, dass die Ampelkoalition diese Vorgabe auch im übergeordneten Straßenverkehrsgesetz und in der StVO als Maßstab aller verkehrlichen Maßnahmen verankert. Stattdessen fällt der Koalitionsvertrag mit dem Verzicht auf diese Prämisse hinter die Beschlüsse von Bundesregierung und Bundesrat aus der letzten Legislatur zurück und belässt es bei einer Erwähnung im Zusammenhang mit dem Verkehrssicherheitsprogramm. Damit setzt die Bundesregierung die Vision Zero wie in der VwV-StVO als Maßstab voraus. Konsequent wäre es, sie auch im StVG zu verankern. Diese Schwäche gilt es bei der Umsetzung der Reform dringend zu beheben.

Beim Thema Verkehrssicherheit muss erwähnt werden, dass die Ampelkoalition sich dafür entschieden hat, kein generelles Tempolimit auf Straßen einzuführen. Das ist nicht „Fortschritt wagen“, sondern eine mutlose Verkehrspolitik, die stur am Gewohnten festhält und insbesondere die internationalen Entwicklungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in den Kommunen ignoriert.

Zum Beispiel ging in französischen Städten die Zahl der Verkehrstoten nach der Einführung von Tempo 30 als generelles Tempolimit um 70 Prozent zurück.

Die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h geht zu Lasten der ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen, wie Radfahrer*innen und Fußgänger*innen und ist somit eine Privilegierung des motorisierten Verkehrs.

Empfehlung an das Bundesverkehrsministerium

Das Bundesverkehrsministerium muss die Reform des Straßenverkehrsgesetzes und die Integration der Ziele der Vision Zero, des Umwelt- und Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes und der städtebaulichen Entwicklung im Paragraph 1 und 6 des Straßenverkehrsgesetzes in den ersten hundert Tagen der neuen Bundesregierung in die Wege leiten. Das neue Straßenverkehrsgesetz muss zeitnah bis Ende 2022 verabschiedet werden und im ersten Quartal 2023 in Kraft treten.

Das Verkehrsministerium ist angehalten, bei der Weiterentwicklung des Straßenverkehrsgesetzes eine niedrigschwellige und unbürokratische Innovationsklausel einführen, die es den Kommunen ermöglicht, weitreichende Ausnahmen von Verkehrsvorschriften anzuordnen, um die Weiterentwicklung und Modernisierung des Straßenverkehrsrechts zu erproben. Die Innovationsklausel wird es den Kommunen erleichtern, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Infrastrukturmaßnahmen zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen einzuführen und ihre Effizienz und Wirksamkeit zu testen. Der Gesetzgeber ist angehalten, den Kommunen größtmögliche Freiheit bei der Gestaltung des Stadtverkehrs zu ermöglichen – mit dem Ziel der Förderung des sicheren, gesundheitsfördernden und klimafreundlichen Verkehrs.

Anschließend sollte aufbauend auf den neuen Ermächtigungsgrundlagen im Straßenverkehrsgesetz eine neue moderne StVO initiiert und verabschiedet werden.

2. Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans

Zum Thema Radverkehr stehen die folgenden Sätze im Koalitionsvertrag:

Wir werden den Nationalen Radverkehrsplan umsetzen und fortschreiben, den Ausbau und die Modernisierung des Radwegenetzes sowie die Förderung kommunaler Radverkehrsinfrastruktur vorantreiben. Zur Stärkung des Radverkehrs werden wir die Mittel bis 2030 absichern und die Kombination von Rad und öffentlichem Verkehr fördern.“

Das ist ein äußerst schwacher Bezug zum Radverkehr, der der Bedeutung des Fahrrads für die Verkehrswende, für lebenswerte Städte und für den Klimaschutz in keiner Weise Rechnung trägt. Er lässt aber Interpretationsspielraum, da der Nationale Radverkehrsplan (NRVP 3.0) die Umsetzung des Fahrradlandes Deutschland bis 2030 proklamiert sowie die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel durch Bund, Länder und Kommunen.

Es ist positiv zu bewerten, dass der Bund die finanziellen Mittel für die Radverkehrsförderung, insbesondere für die kommunale Radverkehrsinfrastruktur, bis 2030 absichern möchte. Für die Umsetzung des Fahrradlands bis 2030 – mit lückenlosen sicheren Radwegenetzen – ist ein Investitionshochlauf und eine Verstetigung der Bundesmittel auf mindestens 850 Mio. Euro bzw. 10 Euro pro Einwohner*in pro Jahr erforderlich. Insgesamt müssen Bund, Länder und Kommunen jährlich 2,5 Mrd. Euro für die Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Empfehlung an das Bundesverkehrsministerium

Das Bundesverkehrsministerium ist aufgefordert, im Jahr 2022 einen konkreten Aktionsplan für die Umsetzung des „Nationalen Radverkehrsplans 3.0 - Fahrradland Deutschland 2030“ zu erarbeiten. Der Aktionsplan muss bis 2030 gelten und folgende messbare Ziele und Zwischenziele, Maßnahmen und Meilensteine und Finanzzusagen enthalten.

Ziele

Signifikante Verkehrsverlagerung von Pkw-Fahrten auf das Fahrrad:

  • Der Modal Split-Anteil des Radverkehrs an den Wegen steigt bis 2025 auf 20 Prozent und bis 2030 auf 30 Prozent.
  • 30 Prozent der Pendler*innen steigen auf Strecken bis zehn Kilometer auf das Fahrrad um.
  • 20 Prozent der Menschen nutzen auf längeren Strecken den öffentlichen Verkehr in Kombination mit dem Fahrrad.

Konsequente Umsetzung der Vision Zero:

  • Es wird alles unternommen, um die Zahl tödlicher und schwerer Unfälle schnellstmöglich auf Null zu reduzieren. Bis 2030 sinkt die Anzahl tödlicher Radverkehrsunfälle um mindestens 50 Prozent. Der Schutz von Menschenleben hat immer Vorrang.

Radwegeausbauoffensive zur Umsetzung des Fahrradland Deutschland bis 2030:

  • Einrichtung lückenloser Radwegenetze und sicherer Kreuzungen überall
  • 2.000 km Radschnellwege zur systematischen Erschließung von Metropolräumen und Ballungsgebieten bundesweit
  • Radwege an 80 Prozent der Bundesfernstraßen. Erhöhung des Ausstattungsgrades mit Radwegen von derzeit 44 Prozent auf 80 Prozent
  • Förderung der Intermodalität: 1.000 Fahrradparkhäuser und Radstationen an den meist frequentierten Bahnhöfen
  • Ausbau der nationalen Radfernwege zu Premiumrouten mit einheitlichen Qualitätsstandards für den Fahrradtourismus

Maßnahmen

Recht

  • Neues Straßenverkehrsgesetz, neue StVO und moderne Regelwerke verabschieden

Finanzierung

  • Tragfähigen Haushalt und gesetzliche Regelfinanzierung für den Radverkehr im Bundeshaushalt schaffen
  • Planungssicherheit für Länder und Kommunen durch mindestens 850 Mio. Euro jährlich vom Bund zur Umsetzung des NRVP 3.0
  • Bund-Länder-Vertrag mit der Verpflichtung zur gemeinsamen Umsetzung für das Fahrradland bis 2030 abschließen

Personal

  • Personaloffensive in Politik und Verwaltung: Aufstockung der Personalkapazitäten im BMVI und nachgeordneten Behörden des Bundes auf mindestens 100 Personen
  • Aus- und Fortbildungsoffensive für den Radverkehr um die Personallücken in den Verwaltungen und Planungsbüros zu schließen
  • Förderprogramm für Radverkehrskoordinator*innen in Landkreisen und Regionalverbünden auflegen
  • Integration des Radverkehrs in übergeordnete Strategien und Planungen wie den Bundesverkehrswege- und Mobilitätsplan 2040
  • Einrichtung eines Bundesinstituts für Radverkehrsforschung, insbesondere zur systematischen Erhebung von Daten zum Radverkehr in Bund, Ländern und Kommunen

Fazit des ADFC

Der Koalitionsvertrag ist weit davon entfernt ist, eine Blaupause für den Wandel vom Autoland zum Fahrradland darzustellen. Die Privilegierung des Kraftfahrzeugverkehrs gegenüber alternativen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrsarten wird darin nicht aufgegeben.

Es gilt nun, die beiden oben beschriebenen Hebel, die der Vertrag für eine Modernisierung des Verkehrssektors und die Mobilität der Zukunft bietet, optimal zu nutzen. Es gilt darzulegen, wie die im Koalitionsvertrag angedachte Weiterentwicklung des Straßenverkehrsrechts, mehr Freiheit bei der Gestaltung von Mobilität für die Kommunen und die konkrete Ausgestaltung des Nationalen Radverkehrsplans das Fahrradland möglich machen können.

Denn: die Verkehrswende ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele und für die Gewährleistung von Mobilität für alle. Es gilt, das Straßenverkehrsgesetz und die StVO schnell zu modernisieren, um es den Kommunen zu ermöglichen, die Verkehrswende vor Ort in den nächsten Jahren umzusetzen.

Das PDF Moderne Mobilität wagen lässt sich in der blauen Medienbox herunterladen.

Zum ADFC-Aktionsplan So geht #Fahrradland

Zum Dossier: ADFC fordert Reform des Straßenverkehrsgesetzes

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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