Niedersächsische Bauordnung lässt autofreies Wohnen zu

Der Landtag hat am 17. Juni 2024 Änderungen der NBauO einstimmig beschlossen und damit die Stellplatzpflicht für Wohnungen aufgehoben.

Damit können Wohngebäude auch ohne Stellplätze genehmigt werden. Zusätzlich zu Abstellräumen für Fahrräder müssen bei Wohnungen nun auch Abstellanlagen für Besucher geschaffen werden. In vielen Kommunen besteht nun die Sorge, dass der Parkdruck im öffentlichen Raum deutlich steigen könnte. Der ADFC Niedersachsen teilt diese Sorge, die dazu führen könnte, dass der Umbau des öffentlichen Straßenraums zugunsten von Fuß- und Radverkehr weiter geschwächt wird. Ob die Kommunen die Anzahl von notwendigen Einstellplätzen durch den Erlass von Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO zukünftig noch für Wohnungen regeln können, muss juristisch noch geklärt werden.


https://hannover-region.adfc.de/neuigkeit/niedersaechsische-bauordnung-laesst-autofreies-wohnen-zu-1

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