ADFC, ZIV und Zukunft Fahrrad begrüßen die EU Declaration on Cycling.

ADFC, ZIV und Zukunft Fahrrad begrüßen die EU Declaration on Cycling. © ADFC/ZIV/Zukunft Fahrrad

Fahrradverbände begrüßen EU-Erklärung zum Radverkehr

Europäische und deutsche Fahrradverbände begrüßen den heute von EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean in Sevilla präsentierten Vorschlag für die „European Cycling Declaration“.

Die Erklärung soll als "strategischer Kompass für bestehende und künftige politische Maßnahmen" dienen, um "das volle Potenzial des Radverkehrs in der Europäischen Union auszuschöpfen".

Ehrgeizige Initiative

Die European Cycling Declaration ist die bisher ehrgeizigste Initiative der EU-Kommission zum Thema Radverkehr. Sie beschreibt die enormen Vorteile des Radverkehrs für Europa und macht Radfahren und die Fahrradwirtschaft zu einem wichtigen Bestandteil des europäischen Green Deal. Dort heißt es: "Diese Erklärung erkennt das Radfahren als eine der nachhaltigsten, zugänglichsten und inklusivsten, kostengünstigsten und gesündesten Formen der Fortbewegung und Freizeitgestaltung an sowie seine zentrale Bedeutung für die europäische Gesellschaft und Wirtschaft."

Rebecca Peters, ADFC-Bundesvorsitzende: „Die EU-Kommission bekennt sich mit der "Declaration on Cycling" zum Fahrrad als entscheidendes Verkehrsmittel für die Mobilität der Zukunft. Das ist ein gutes Zeichen. Die Erklärung greift dabei wichtige Punkte auf, für die sich der ADFC auf nationaler Ebene seit Jahren unermüdlich einsetzt. Sie fordert ein klares Bekenntnis zu besseren Radfahrbedingungen in ganz Europa - sichere und durchgehende Radwegenetze, gute Abstellmöglichkeiten, flächendeckende Ladeinfrastruktur für E-Fahrräder und ein Netz von Radschnellwegen, die Stadt und Land miteinander verbinden. Die EU-Erklärung muss jetzt für ganz Europa ein Impuls sein, um in die Zukunft zu investieren. Für die Bundesregierung und Verkehrsminister Wissing ist sie hoffentlich ein Signal, das Fahrradland Deutschland nicht länger durch rückwärtsgewandte Politik auszubremsen. Wenn Europa Fahrradkontinent wird, muss Deutschland vorne mit dabei sein."

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad: „Wir brauchen eine gemeinsame EU-Fahrradpolitik, die den Radverkehr auf eine Stufe mit anderen Verkehrsträgern und Wirtschaftszweigen stellt und Milliarden für Investitionen in Europa freisetzt. Wie beim Nationalen Radverkehrsplan werden hier alle Sektoren zusammen gedacht, was enorme Chancen bietet. In Deutschland liefert die EU Cycling Declaration wichtigen Rückenwind für eine engagiertere Radverkehrsförderung durch Bund, Länder und Kommunen. Die Bundesregierung sollte sie zum Anlass nehmen, die geplanten Haushaltskürzungen für den Radverkehr zurückzunehmen und den EU-Vorschlag für einen verringerten Mehrwertsteuersatz auf Fahrradprodukte und Dienstleistungen einführen.“

Anke Schäffner, Leiterin Politik & Interessenvertretung, ZIV – Die Fahrradindustrie: "Ein historischer Tag für das Fahrrad und den Radverkehr in Europa! Der ZIV begrüßt die EU Cycling Declaration sehr und ist hocherfreut, dass das Fahrrad damit weit oben auf der politischen Agenda der EU steht - denn genau da gehört es hin! Besonders freuen wir uns, dass in der Declaration eine Bandbreite an Themen adressiert wird, für die sich der ZIV zusammen mit den Radverbänden in Deutschland und Brüssel seit Jahren politisch stark macht – unter anderem Fahrradinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Multi-/Intermodalität, Fahrradtourismus sowie die Schaffung attraktiver Bedingungen für den Fahrradstandort Europa. All diese Themen sind elementar, um das Radfahren zu fördern, aber auch um ein attraktives Umfeld für die Fahrradindustrie in Europa zu schaffen."

Beschluss bis Ende 2023 geplant

Mit dem heutigen Vorschlag für eine European Cycling Declaration wird eine Ankündigung des ehemaligen Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, Anfang des Jahres umgesetzt. Sie folgt auf eine Entschließung des EU-Parlaments vom Februar und eine von Belgien initiierten Aufruf, der von einer Mehrheit der EU-Länder unterzeichnet wurde. Der Vorschlag enthält acht Leitsätze und 35 Bekenntnisse zum Radverkehr und zur Fahrradwirtschaft. Bis Ende 2023 soll der Vorschlag als gemeinsame Erklärung von Kommission, Parlament und Rat der EU beschlossen werden.

Die Fahrradverbände beglückwünschen die Kommission zu ihrem kooperativen Ansatz, der zu dieser Erklärung geführt hat. Eingebunden waren nicht nur das Europäische Parlament und der Europäische Rat, sondern auch Städte, Regionen, Vertreter:innen der Mitgliedstaaten, Industrieverbände, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die in der Expertengruppe der Kommission für urbane Mobilität (EGUM) vertreten sind.

Link zu EU Cycling Declaration: https://transport.ec.europa.eu/news-events/news/european-declaration-cycling-2023-10-04_en

Link zum gemeinsamen Statement der europäischen Verbände CIE, ECF und Conebi: https://cyclingindustries.com/news/details/cycling-declaration

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 230.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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Häufige Fragen an den ADFC

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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