ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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FGSV-Kongress: ADFC fordert fahrradfreundliche Regelwerke für den Straßenbau

FGSV-Kongress: ADFC fordert fahrradfreundliche Regelwerke für Straßen- und Radwegebau

Heute findet in Dortmund der Deutsche Straßen- und Verkehrskongress statt. Auf der Agenda steht das wichtige Thema klimafreundliche Mobilität. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet Strategien, wie sich die notwendige Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr auch in den Regelwerken für den Straßenbau wiederspiegeln muss. Der Fahrradclub ADFC hatte die FGSV lange für ihre Kfz-Freundlichkeit kritisiert und eine schnelle Modernisierung der Planungsstandards gefordert. Das heute diskutierte Reformpapier bewertet der ADFC als Fortschritt, mahnt aber Eile und Konsequenz bei der aktuellen Überarbeitung der ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ (ERA) an.   

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Der angekündigte Paradigmenwechsel beim Straßenbau zugunsten der klaren Förderung von Fuß, Rad und Nahverkehr macht Hoffnung. Der ADFC hat das schon lange gefordert. Jetzt muss die FGSV es schaffen, die technischen Regelwerke von der jahrzehntealten Privilegierung des Autoverkehrs zu befreien. Bei der aktuell stattfindenden Reform der ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ muss der erste große Wurf gelingen. Das Auto kann nicht mehr die erste Geige spielen. Der Radverkehr braucht breite, attraktive Wege in zusammenhängenden Netzen und sichere Kreuzungen – das muss sich schnellstens auch in den deutschen Gestaltungsrichtlinien wiederspiegeln.“

Zunehmende Kritik an der FGSV

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ist ein privater Verein, der zentrale technische Regelwerke und Richtlinien für den Straßenbau erarbeitet. Die FGSV ist in den letzten Jahren zunehmend in Kritik geraten, weil die Regelwerke einseitig den Kfz-Verkehr bevorzugen und damit die dringend notwendige Verkehrswende blockieren. Aus Sicht des ADFC müssen alle für den Radverkehr verbindlichen technischen Regelwerke (RIN, RAL, RilSA, RSA-95, RASt06) sowie die ‚Empfehlungen für Radverkehrsanlagen‘ aus dem Jahr 2010 grundlegend überarbeitet werden, um flächendeckend einladende Radwegenetze zu ermöglichen. Ebenso wie Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrs-Ordnung müssen auch die Regelwerke an übergeordneten politischen Zielen, wie dem Klimaschutz, Gesundheitsschutz und der nachhaltigen Stadtentwicklung ausgerichtet werden, so der ADFC.     

Hinweise für Redaktionen: Themenfotos zu dieser Pressemitteilung finden Sie im blauen Medienkasten. Den ADFC-Aktionsplan „So geht #Fahrradland“ sowie das Booklet „So geht Verkehrswende“ gibt es in unserem Expertenbereich. Das Papier „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“ gibt es auf den Seiten des FGSV-Verlags.

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 220.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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Mann auf einem Rad steht zwischen Autos

Fahrradfahren im dichten Autoverkehr

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Häufige Fragen an den ADFC

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 230.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Wie erreiche ich den ADFC Region Hannover

    Sie erreichen den ADFC Region Hannover wie folgt:

    - ADFC Umlandkommunen: Telefon 0511-16403-12, E-Mail region [at] adfc-hannover.de

    - ADFC Stadtverband Hannover: Telefon 0511-16403-22, E-Mail: stadt [at] adfc-hannover.de

    Sie möchten persönlich vorbei kommen?
    Dann klicken sie hier für alle Informationen zu unserer Geschäftsstelle und unsere Öffnungszeiten

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    Eine kostenlose Radreiseberatung gibt es bei uns, ADFC Region Hannover e.V. in der Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung.

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